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Radonmessung und -sanierung

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schuetz@envisoft.eu

Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas welches praktisch überall vorkommt und sich in Gebäuden in unterschiedlichen Konzentrationen sammelt. Radon trägt etwa zu 50% zur natürlichen Strahlenbelastung des Menschen bei und ist die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Als Radonfachperson berate ich Sie bezüglich der Radonproblematik, führe Radonmessungen durch und plane bei Bedarf Radonsanierungen.

Meine Aufgaben:        - Beratung hinsichtlich der Vorgaben von StlrSchG und StrlSchV
                                   - Erstellung von Messkonzepten
                                   - Analysen und Messungen
                                   - Einschätzung / Beurteilung von Messergebnissen
                                   - Gutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen
                                   - Planung und Durchführung von Radonsanierungen

Zielgruppen:               - private und öffentliche Bauherren
                                   - Planer und Baufirmen
                                   - Vermieter und Mieter
                                   - Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte

Radonmessung und
Radonsanierung

Die obige Abbildung des Bundesamtes für Strahlenschutz zeigt die natürlichen Radonaktivitäts-konzentrationen, die in den verschiedenen Regionen Deutschlands im Boden vorhanden sind.

Diese geben einen Hinweis, wo wahrscheinlich mit einem höheren/geringeren Radonpotential zu rechnen ist, der wirkliche Radongehalt in einem Gebäude hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren ab, nicht zuletzt der Permeabilität der Böden und der Bauweise eines Gebäudes.

Deshalb können selbst in Gebieten mit unterdurchschnittlichen Radongehalten in der Bodenluft überdurchschnittliche Gehalte von Radon im Gebäude auftreten und umgekehrt.

Eine Radonmessung ist der einzig sichere Weg, dies herauszufinden.


Seit dem Jahr 2021 sind Arbeitgeber in den von den Bundesländern festgelegten Vorsorgegebieten verpflichtet, Radonmessungen an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen im Untergeschoss und Erdgeschoss durchzuführen. Dies geschieht über 12-monatige Langzeitmessungen.

Wir führen Messungen nach § 127 StrlSchG für Sie durch, oder unterstützen Sie bei der Messplanung und Durchführung.


Aber auch ausserhalb der Vorsorgegebiete sollten Arbeitgeber Ihrer Vorsorgepflicht nachkommen und solche Messungen durchführen lassen. Dies kann auch kurzfristig und orientierend erfolgen.

Wir beraten Sie gerne und führen Radonmessungen für Sie aus!


Schicken Sie uns ein E-Mail an radon@envisoft.eu.

[radon@envisoft.eu]


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+49 (0)151 40752692